Saturday, March 7, 2015

Mietkaution Anbieter


Die Mietkaution zahlt der Mieter an den Vermieter gemäß §551 BGB in Höhe von maximal 3 Nettokaltmieten an den Vermieter. Sie dient zur Absicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.Die Kaution darf in drei Raten gezahlt werden. Die erste Rate ist zum Anfang des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten in den Folgemonaten. Der Vermieter muss die Mietkaution zinsbringend anlegen.

Die Höhe der Sicherheit ist bei Wohnraummietverhältnissen auf das Dreifache der Kaltmiete beschränkt, und der Mieter ist berechtigt, diese in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten (beginnend mit dem Anfang des Mietverhältnisses).

Für die Anlage einer Mietkaution gelten besondere Regeln und Vorschriften. Auch die maximale Höhe ist gesetzlich festgelegt. Lesen Sie hier mehr zu den speziellen Regelungen der Mietkaution.Die Art der Mietkaution können die Vertragsparteien grundsätzlich frei vereinbaren.In Betracht kommen beispielsweise auch Vereinbarungen über Anlagen wie Aktien und festverzinsliche Wertpapiere, die mit einem Kapitalmarktrisiko verbunden sind.

Ausgaben für die Umzugsfirma oder andere Helfer fallen an, neue Möbel müssen her, vielleicht sogar eine neue Küche.Damit ist jetzt Schluss! Denn diese Art der Absicherung des Vermieters hat inzwischen ausgedient. Eine moderne Alternative zur Kautionszahlung ist die Mietkautionsversicherung geworden.

Durch diese Mietbürgschaft sparen Sie sich als Mieter die hohen Einmalkosten einer Mietkaution, die sonst auf Sie zukommen würden und müssen lediglich die jährlichen Bürgschaftsgebühren aufwenden.